Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Waldwege Reisen GmbH (nachfolgend „Waldwege Reisen", „wir" oder „Reiseveranstalter") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Waldwege Reisen und seinen Kunden (nachfolgend „Reisende" oder „Buchende") im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Reisedienstleistungen. Mit der Buchung einer Reise erkennt der Reisende diese AGB ausdrücklich an.
Waldwege Reisen ist ein von der zuständigen deutschen Behörde genehmigter und anerkannter Reiseveranstalter mit Sitz in Berlin. Unsere Tätigkeiten unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des deutschen Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB) sowie der europäischen Pauschalreiserichtlinie (EU-Richtlinie 2015/2302).
Teil I: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für alle Reisebuchungen, die bei Waldwege Reisen GmbH, Unter den Linden 47, 10117 Berlin, Deutschland (Handelsregister: HRB 192847, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg) vorgenommen werden, unabhängig davon, ob die Buchung persönlich, telefonisch, per E-Mail, über die Website oder auf andere Weise erfolgt.
(2) Vertragspartner des Reisenden ist ausschließlich die Waldwege Reisen GmbH. Sofern Dritte (z.B. Reisebüros) die Buchung vermitteln, handeln diese als Vermittler und nicht als Vertragspartner des Reisenden in Bezug auf die Reiseleistungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Reisenden gelten nur, wenn Waldwege Reisen diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
(4) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen schriftlichen Vereinbarungen haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Pauschalreise" im Sinne dieser AGB ist eine Verbindung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen (Beförderung, Unterbringung, Kfz-Vermietung oder touristische Leistungen) für denselben Reiseantritt, wenn diese Leistungen von einem einzigen Unternehmer gemeinsam angeboten werden und ein Gesamtpreis vereinbart wird.
(2) „Reiseleistungen" umfassen alle von Waldwege Reisen angebotenen touristischen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Führungen, Transporte, Unterkunft, Mahlzeiten, Eintritte, Aktivitäten und sonstige touristische Erlebnisse.
(3) „Buchender" ist die natürliche oder juristische Person, die den Reisevertrag abschließt. Buchender und Reisende können identisch oder verschieden sein.
(4) „Reisende" sind alle Personen, die an der gebuchten Reise teilnehmen, einschließlich des Buchenden.
Teil II: Buchung und Vertragsschluss
§ 3 Buchungsvorgang
(1) Der Buchungsvorgang beginnt mit einer unverbindlichen Anfrage des Interessenten. Auf Grundlage dieser Anfrage erstellt Waldwege Reisen ein individuelles Angebot, das alle wesentlichen Reisedetails, Leistungsbeschreibungen und den Reisepreis enthält.
(2) Das Angebot von Waldwege Reisen stellt ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar und ist für die darin angegebene Dauer, mindestens jedoch für 7 Werktage nach Übermittlung an den Buchenden, gebunden.
(3) Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Buchenden sowie die Entgegennahme der Buchungsbestätigung durch Waldwege Reisen zustande. Die Buchungsbestätigung wird dem Buchenden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Annahme übermittelt.
(4) Buchungen für mehrere Personen können durch eine einzelne bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Der Buchende erklärt mit der Buchung, dass er für alle mitreisenden Personen verbindlich handelt und diese über die Bedingungen der Buchung informiert hat. Der Buchende ist für alle angemeldeten Reiseteilnehmer verantwortlich.
(5) Waldwege Reisen ist berechtigt, eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazitäten erschöpft sind oder besondere Umstände eine Durchführung der Reise nicht erlauben.
§ 4 Reisebestätigung und Reiseunterlagen
(1) Nach verbindlicher Buchung erhält der Buchende eine schriftliche oder elektronische Reisebestätigung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält: Namen der Reisenden, Reisezeitraum, Leistungsbeschreibung, Reisepreis, Zahlungsbedingungen sowie Stornokonditionen.
(2) Der Buchende ist verpflichtet, die Reisebestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und Waldwege Reisen etwaige Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung, mitzuteilen.
(3) Die Reiseunterlagen (Vouchers, Routen, Tickets, etc.) werden dem Buchenden in der Regel spätestens 14 Tage vor Reiseantritt übermittelt. Bei Kurzfristbuchungen (weniger als 14 Tage vor Reiseantritt) werden die Unterlagen so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach abgeschlossener Buchung, übermittelt.
Teil III: Preise und Zahlung
§ 5 Reisepreise
(1) Alle Reisepreise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro angegeben und verstehen sich als Gesamtpreise pro Person oder pro Gruppe, wie im Angebot spezifiziert. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist, soweit anwendbar, im angegebenen Preis enthalten.
(2) Der vereinbarte Reisepreis schließt alle im Angebot genannten Leistungen ein. Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen sind ausdrücklich als optionale Zusatzleistungen gekennzeichnet und werden gesondert berechnet.
(3) Waldwege Reisen behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss unter folgenden Bedingungen zu erhöhen: wenn nach Vertragsschluss die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren angestiegen sind; wenn die für die betreffende Reise maßgeblichen Wechselkurse sich geändert haben. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises berechtigen den Reisenden zur kostenfreien Stornierung des Vertrages.
(4) Preisänderungen werden dem Buchenden unverzüglich mitgeteilt. Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn der Buchende über die Möglichkeit einer Preiserhöhung vor Vertragsschluss informiert wurde und die Erhöhung dem Buchenden mindestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
(2) Der Restbetrag (75 % des Gesamtreisepreises) ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Bei Nichtzahlung des Restbetrages bis zum genannten Termin ist Waldwege Reisen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 9 dieser AGB zu erheben.
(3) Akzeptierte Zahlungsmittel sind: Banküberweisung (bevorzugt), Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), sowie nach Vereinbarung weitere Zahlungsmethoden. Bankspesen für internationale Überweisungen trägt der Buchende.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Waldwege Reisen berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Außerdem behält sich Waldwege Reisen das Recht vor, weitere Mahngebühren zu erheben.
(5) Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt.
§ 7 Insolvenzabsicherung
(1) Waldwege Reisen ist als von der Regierung genehmigter und anerkannter Reiseveranstalter gemäß § 651r BGB i.V.m. der EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet, alle Zahlungen von Reisenden abzusichern. Diese Insolvenzabsicherung gewährleistet die Erstattung gezahlter Beträge und ggf. die Rückbeförderung im Falle der Insolvenz von Waldwege Reisen.
(2) Den Sicherungsschein und Informationen zum Insolvenzschutz erhalten Buchende mit der Reisebestätigung.
Teil IV: Reisevertragsänderungen und -rücktritt
§ 8 Änderungen vor Reiseantritt
(1) Änderungen des Reiseprogramms, der Leistungen oder anderer wesentlicher Vertragsbestandteile durch Waldwege Reisen vor Reiseantritt sind nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn die Änderungen unerheblich sind oder wenn sie auf zwingenden, unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen beruhen.
(2) Wesentliche Änderungen des Reisevertrags werden dem Buchenden unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Buchende berechtigt, entweder die Änderung anzunehmen, eine Alternativreise aus dem Angebot von Waldwege Reisen zu wählen oder vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
(3) Der Buchende kann bis zum Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Waldwege Reisen verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Umbuchung auf einen anderen Reiseteilnehmer). Waldwege Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besondere Anforderungen nicht erfüllt. Bei Vertragsübernahme haften der bisherige und der neue Buchende als Gesamtschuldner für die Zahlung des Reisepreises. Umbuchungsgebühren von bis zu EUR 75,00 pro Person können anfallen.
(4) Sonstige Umbuchungswünsche des Buchenden (z.B. Änderung des Reisetermins, der Unterkunft, der Reiseteilnehmerzahl) werden von Waldwege Reisen nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht garantiert. Für Umbuchungen können Gebühren gemäß der aktuell gültigen Preisliste anfallen.
§ 9 Rücktritt des Buchenden vor Reiseantritt (Stornierung)
(1) Der Buchende kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Waldwege Reisen schriftlich zu erklären.
(2) Im Falle des Rücktritts kann Waldwege Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigungspauschalen betragen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts:
- Rücktritt mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
- Rücktritt 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
(3) Dem Buchenden steht es frei, nachzuweisen, dass Waldwege Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu erstatten.
(4) Dem Buchenden wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die die Stornogebühren im Falle unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall) übernimmt.
(5) Bei Stornierung wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, ist der Buchende berechtigt, vor Beginn der Pauschalreise kostenfrei vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
§ 10 Kündigung durch Waldwege Reisen
(1) Waldwege Reisen kann den Reisevertrag kündigen, wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern dies im Angebot angegeben war. In diesem Fall werden dem Buchenden alle bereits gezahlten Beträge vollständig erstattet.
(2) Waldwege Reisen kann den Reisevertrag ferner kündigen, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall werden dem Buchenden alle bereits gezahlten Beträge vollständig erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(3) Waldwege Reisen ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Buchende oder ein Reiseteilnehmer trotz Abmahnung nachhaltig gegen vertragswesentliche Pflichten verstößt oder wenn das Verhalten des Reisenden die Durchführung der Reise, die Sicherheit anderer Reiseteilnehmer oder das Ansehen von Waldwege Reisen erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall sind geleistete Zahlungen nach Abzug der bereits angefallenen Kosten zu erstatten.
Teil V: Leistungen und Pflichten
§ 11 Leistungen von Waldwege Reisen
(1) Waldwege Reisen erbringt die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des deutschen Reisevertragsrechts und der EU-Pauschalreiserichtlinie. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Reisebestätigung.
(2) Waldwege Reisen ist berechtigt, Unterleistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, lokale Guides etc.) zu beauftragen. Waldwege Reisen haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der Gesamtheit der im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen von Waldwege Reisen selbst oder von anderen Leistungserbringern erbracht werden sollen.
(3) Alle von Waldwege Reisen eingesetzten Reiseguides sind von den zuständigen deutschen Behörden zertifiziert. Als von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter unterliegen wir regelmäßigen Qualitätsprüfungen durch die zuständigen Behörden.
(4) Leistungen, die im Reisevertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind, erbringt Waldwege Reisen nur gegen gesonderte Vergütung.
§ 12 Pflichten des Reisenden
(1) Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen sorgfältig aufzubewahren und sich über die für die Reise erforderlichen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Visa, Impfnachweise etc.) rechtzeitig zu informieren und diese zu beschaffen. Waldwege Reisen übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen.
(2) Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel der Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung oder direkt Waldwege Reisen zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, kann dies Auswirkungen auf etwaige Gewährleistungsansprüche haben.
(3) Der Reisende hat etwaige Schäden, die ihm durch Mängel der Reise entstehen, so gering wie möglich zu halten und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
(4) Der Reisende ist verpflichtet, sich über Sicherheits- und Gesundheitshinweise des Auswärtigen Amts für das Reiseziel vor Reiseantritt zu informieren. Bei Änderung der Sicherheitslage nach Buchung kann dies Auswirkungen auf den Reisevertrag haben.
(5) Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen, andere Reiseteilnehmer nicht zu beeinträchtigen und die örtlichen Gesetze und Vorschriften sowie Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten und Kulturstätten einzuhalten.
(6) Reisende, die an Aktivitäten in der Natur (Wanderungen, Bergtouren etc.) teilnehmen, sind verpflichtet, ihre gesundheitliche Eignung für die vorgesehenen Aktivitäten vor Buchung zu prüfen und Waldwege Reisen über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
Teil VI: Gewährleistung und Haftung
§ 13 Mängelrechte des Reisenden
(1) Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Waldwege Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
(2) Soweit die Pauschalreise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder der Kündigung des Pauschalreisevertrags eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn die mangelhafte Erbringung der Reiseleistungen auf das Verschulden von Waldwege Reisen oder eines Leistungserbringers zurückzuführen ist.
(3) Mängelansprüche sind bei Waldwege Reisen innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich bestimmten Ende der Pauschalreise geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist ist die Erklärung des Reisenden rechtzeitig abzusenden.
§ 14 Haftungsbeschränkungen
(1) Die Haftung von Waldwege Reisen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt.
(2) Die Haftung von Waldwege Reisen für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde von Waldwege Reisen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer arglistigen Täuschung, einem Organisationsverschulden oder einer groben Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Waldwege Reisen haftet nicht für Schäden, die durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände (force majeure) verursacht werden, darunter Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge, Streiks oder behördliche Anordnungen.
(5) Waldwege Reisen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder sonstigen Wertgegenständen, die nicht in Waldwege Reisens Obhut gegeben wurden.
§ 15 Besondere Haftungsregelungen
(1) Für Leistungen, die Waldwege Reisen lediglich als Vermittler (z.B. Einzelleistungen wie separat gebuchte Tickets, Transfers oder Aktivitäten) vermittelt, haftet Waldwege Reisen nur im Rahmen der für einen Reisevermittler geltenden Grundsätze.
(2) Für Schäden aus der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit Waldwege Reisen diese nicht als eigene Leistung erbringt, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen des jeweiligen Verkehrsträgers.
(3) Außereuropäische Haftungsbeschränkungen internationaler Übereinkommen finden Anwendung, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Teil VII: Reisedokumente und besondere Pflichten
§ 16 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Waldwege Reisen informiert Reisende, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes sowie über eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Alle sonstigen Reisenden sollten sich bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat des Bestimmungslandes informieren.
(2) Die rechtzeitige Beschaffung und Mitnahme aller erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Visa, Impfnachweise, Führerschein etc.) obliegt ausschließlich dem Reisenden. Waldwege Reisen übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen.
(3) Waldwege Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass für Reisende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, abweichende oder strengere Einreisevorschriften gelten können. Entsprechende Informationen sind eigenverantwortlich einzuholen.
§ 17 Gesundheit und körperliche Eignung
(1) Reisende sind verpflichtet, vor Buchung eine körperliche Fitness-Selbsteinschätzung vorzunehmen und Waldwege Reisen über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Durchführung der Reise beeinträchtigen könnten.
(2) Bei Reisen mit körperlich anspruchsvollen Aktivitäten (z.B. Bergwanderungen, ausgedehnte Trekking-Touren) behält sich Waldwege Reisen das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern, wenn die körperliche Eignung des Reisenden offensichtlich nicht gegeben ist.
(3) Waldwege Reisen empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer umfassenden Reisekrankenversicherung einschließlich Reiseabbruchversicherung und Notfallrepatriierung vor Antritt der Reise.
Teil VIII: Beschwerdemanagement
§ 18 Mängelanzeige und Beschwerden
(1) Mängel und Beschwerden sind zunächst unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu melden, damit eine Abhilfemaßnahme eingeleitet werden kann. Kann keine sofortige Abhilfe geschaffen werden oder lehnt die Reiseleitung die Abhilfe ab, hat der Reisende dies schriftlich zu dokumentieren und sich eine Bestätigung ausstellen zu lassen.
(2) Soweit eine Abhilfe vor Ort nicht möglich ist oder die Reiseleitung die Abhilfe verweigert, kann der Reisende Waldwege Reisen direkt kontaktieren: Telefon +49 30 8834 7291 oder E-Mail [email protected]. Waldwege Reisen ist bestrebt, innerhalb von 24 Stunden zu reagieren.
(3) Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag können auch nach Reiseende schriftlich gegenüber Waldwege Reisen geltend gemacht werden. Zur Dokumentation wird empfohlen, alle relevanten Nachweise (Fotos, schriftliche Stellungnahmen, Quittungen etc.) aufzubewahren.
(4) Im Falle von Unstimmigkeiten steht die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (söp) als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zur Verfügung. Die EU-Kommission stellt zudem unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit.
Teil IX: Datenschutz und Kommunikation
§ 19 Datenverarbeitung im Rahmen der Buchung
(1) Zur Durchführung der gebuchten Reiseleistungen ist Waldwege Reisen berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten der Reisenden an Leistungsträger (Hotels, lokale Guides, Transportunternehmen etc.) zu übermitteln. Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
(2) Der Buchende erklärt mit der Buchung sein Einverständnis, dass die für die Durchführung der Reise erforderlichen personenbezogenen Daten aller Reiseteilnehmer an Waldwege Reisen und von dort an die Leistungsträger übermittelt werden dürfen. Der Buchende ist verpflichtet, die Zustimmung aller mitreisenden Personen zur Datenverarbeitung einzuholen.
§ 20 Kommunikation und Vertragssprache
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Kommunikation in anderen Sprachen erfolgt, dient dies lediglich der Verständigung und berührt die deutsche Fassung der Vertragsdokumente nicht.
(2) Rechtsverbindliche Erklärungen (Buchungsannahme, Stornierung, Umbuchungsanfragen etc.) sind schriftlich per Post, per E-Mail an [email protected] oder per Fax zu richten.
Teil X: Schlussbestimmungen
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit durch sie nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand Berlin, sofern der Buchende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 22 Änderungen der AGB
(1) Waldwege Reisen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
(2) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website www.waldwege-reisen.de abrufbar und wird auf Anfrage zugesandt.
§ 23 Kontakt und zuständige Behörden
Waldwege Reisen GmbH ist ein von der zuständigen deutschen Behörde genehmigter und anerkannter Reiseveranstalter. Unser Unternehmen unterliegt der Aufsicht und Regulierung durch:
- Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin)
- Deutsches Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
- Deutscher Tourismusverband (DTV)
Bei Fragen zu diesen AGB oder im Zusammenhang mit einer Buchung wenden Sie sich bitte an:
Waldwege Reisen GmbH
Unter den Linden 47
10117 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 8834 7291
E-Mail: [email protected]
Montag bis Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
Stand: 1. Januar 2024 — Waldwege Reisen GmbH, Unter den Linden 47, 10117 Berlin
Handelsregister: HRB 192847, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg